Die Bewegungsjagd erfreut sich wachsender Beliebtheit. Mit zunehmender Zahl von Jagdeinsätzen steigt aber auch das Risiko, dass den eingesetzten Hunden etwas passiert. Damit nimmt auch das Risiko hoher Tierarztrechnungen oder hoher Kosten im Todesfall des Hundes zu. Die Bewegungsjagdversicherung bietet eine vernünftige Absicherung dieser Risiken. Die Gothaer Bewegungsjagdversicherung sichert auch die Kosten ab, die im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen des Hundes, dem Auftreten der Aujeszkyschen Krankheit (Pseudowut) oder Wolfsangriffen erfolgen können. Der Beitrag der Bewegungsjagdversicherung wird abgesehen von einem Mindestbeitrag individuell nach der Zahl der eingesetzten Hunde bei der Jagd berechnet.
Versichert sind die am Tag der Jagd eingesetzten Jagdhunde mit den vorher vereinbarten Versicherungssummen bei Unfällen gegen
Versichert sind die Hunde auch gegen die aujeszkysche Krankheit (Pseudowut) und für die Nachsuche an den beiden Folgetagen. Nicht versichert sind Jagdhunde im Gatter.
Jagdleiter und Revierinhaber können beim Abschluss der Bewegungsjagd-Versicherung zwischen zwei Optionen wählen - je nachdem, ob sie verstärkt die Tierarztkosten oder den Todesfall absichern möchten.
Variante A:
Absicherung der Tierarztkosten in Höhe von bis zu 2.000 Euro und 1.000 Euro im Todesfall des Hundes.
Variante B:
Absicherung der Tierarztkosten in Höhe von bis zu 1.000 Euro ab und 2.000 Euro im Tod des Hundes.
Der Mindestbeitrag beträgt 59,50 Euro inklusive Steuer.
Es besteht keine Rassenbeschränkung, d. h. es werden alle jagenden Hunde angenommen.
Für Jagdhunde besteht keine Altersbegrenzung.
Mit einer festen Selbstbeteiligung bei den Tierarztkosten ist jedem Kunden sofort ersichtlich welche Leistung er bei einem Schaden zu erwarten hat.
In Deutschland und auch in Österreich.