In Ergänzung der Versicherungsbedingungen für die Jagdhaftpflichtversicherung gilt folgendes:
Mitversichert gelten bis zu 5 Hunde bei der Mitführung zur Jagd sowie auch außerhalb der Jagd.
Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines Jagdscheines.
Für Nicht-Jagdhunde, welche sich auch nicht in jagdlicher Ausbildung beim Versicherungsnehmer befinden, gilt die Mitversicherung nur, wenn der Halter des Hundes mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt.